GENERAL

  1. ANWENDUNGSGEBIET Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf von Produkten an Unternehmen oder andere Geschäftspartner, die zum B2B-Bereich gehören. Der direkte Verkauf an privaten Verbraucher ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. ALLGEMEINE HINWEISE Die Kaufverträge mit ESA Elettronica GMBH implizieren die uneingeschränkte Einhaltung dieser Bedingungen. Jede andere Vereinbarung, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweicht, ist in keiner Weise verbindlich, mit Ausnahme der Fälle, in denen der Auftrag ausdrücklich schriftlich von ESA Elettronica GMBH angenommen und bestätigt wird. Jegliche Verkaufsorder muss zwangsläufig schriftlich abgeschlossen werden. ESA Elettronica GMBH wird keine Erklärungen, Vereinbarungen oder mündlichen Absprachen in irgendeiner Form anerkennen, die eventuell von ihren Angestellten oder Beauftragten getroffen wurden.
  3. ANGEBOTE & PREISE Die von ESA Elettronica GMBH schriftlich vorgelegten Angebote, welche die Produktbezeichnung, die entsprechende Menge und den Einzelpreis enthalten müssen, haben eine unwiderrufliche Gültigkeit von 15 (fünfzehn) Tagen ab dem Tag ihrer Ausfertigung, falls nichts anderes angegeben ist. Bei den in den Katalogen oder anderen Preislisten von ESA Elettronica GMBH angegebenen Preise handelt es sich nur um Richtwerte, die für ESA Elettronica GMBH nicht verbindlich sind. ESA Elettronica GMBH ist nur an die Preise gebunden, die in einem bestimmten Angebot für den Kunden genannt werden.
  4. VERTRAGS- ABSCHLUSS Als Vertragsabschluss gilt die schriftliche Annahme seitens des Kunden des von ESA Elettronica GMBH ebenfalls schriftlich unterbreiteten Angebots. Wenn hingegen der Kunde einen schriftlichen Auftrag für Produkte der ESA Elettronica GMBH übermittelt, wird der Kaufvertrag wie folgt abgeschlossen: Innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen nach Erhalt des Auftrags durch ESA Elettronica GMBH wird diese dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zusenden. Darin enthalten sind die detaillierte Beschreibung des Auftrags und die Angaben über die Bankverbindung, falls eine Banküberweisung als Zahlungsart gewählt wird. Die Auftragsbestätigung kann vom ursprünglichen Auftrag abweichen und andere Angaben enthalten, was z.B. die Produktbeschreibung, den Verkaufspreis und den Liefertermin betrifft.
    Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Kunde die von ESA Elettronica GMBH übersandte Auftragsbestätigung akzeptiert. Dies geschieht durch eine schriftliche Mitteilung mit der Genehmigung der Auftragsbestätigung und dem Einverständnis mit den darin enthaltenen Angaben, einschließlich der eventuell vorgenommenen Änderungen in Bezug auf den ursprünglichen Auftrag.
  5. AUFTRAGS- ÄNDERUNGEN & – STORNIERUNGEN Nachdem der Käufer die Auftragsbestätigung akzeptiert hat, beginnt ESA Elettronica GMBH mit der Auftragsabwicklung entsprechend den Vereinbarungen; jetzt kann der Käufer den Auftrag nicht mehr ändern oder stornieren. ESA Elettronica GMBH behält sich aber in jedem Fall das Recht vor, eventuell vom Kunden vorgebrachte Änderungs- oder Stornierungswünsche zu akzeptieren oder abzulehnen – je nach Stand der Auftragsabwicklung und der Verfügbarkeit. Auftragsänderungen oder –stornierungen müssen auf jeden Fall ausdrücklich schriftlich von ESA Elettronica GMBH genehmigt werden, andernfalls bleibt die vorher getroffene Vereinbarung gültig.
  6. LIEFERTERMINE Die in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermine sind nur Richtwerte und nicht verbindlich, weil sie Verzögerungen unterliegen können, die nicht von ESA Elettronica GMBH beeinflusst werden können. Mit der Akzeptierung der Auftragsbestätigung verzichtet der Käufer ausdrücklich auf jegliche Forderungen gegenüber ESA Elettronica GMBH wegen eines in der Auftragsbestätigung genannten aber nicht eingehaltenen Liefertermins. Der Käufer verzichtet deshalb darauf, wegen einer Lieferverzögerung des gekauften Produktes von einem Teil oder von der gesamten Verkaufsvereinbarung zurückzutreten, Entschädigungen zu verlangen oder seine Zahlungen einzustellen.
  7. VERPACKUNG Wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, gehen die gesamten Verpackungskosten zu Lasten des Käufers.
  8. ZAHLUNGS- BEDINGUNGEN Normalerweise müssen die Zahlungen durch Bankquittung erfolgen oder – nur für ausländische Kunden – durch Banküberweisung. Ausnahmsweise können Barzahlungen, Bankschecks, Barschecks oder Banküberweisungen auch für Kunden akzeptiert werden, die ihren Firmensitz in der Italienischen Republik haben. Die Zahlungen per Banküberweisung müssen so bald wie möglich durch entsprechenden Bescheid, durch Kopie der Zahlungsanweisung an die Bank oder durch Mitteilung der entsprechenden CRO-Nummer (Auftragsreferenzcode) im Voraus angekündigt werden.
  9. AUSLIEFERUNG, TRANSPORT & VERSAND Die Lieferbedingungen lauten ab Werk ESA Elettronica S.P.A. in Mariano Comense/Italien, via Padre Masciadri 4/a.Die Lieferverpflichtung von ESA Elettronica GMBH gilt als erfüllt, wenn die Ware dem vom Käufer beauftragten Frachtführer oder dem Käufer selbst übergeben wird. Mit der Warenübergabe erfolgt auch die Eigentumsübertragung und folglich geht das Transportrisiko auf den Käufer über. Falls ESA Elettronica GMBH mit dem Warentransport beauftragt wird, gilt ebenfalls das oben Gesagte. In diesem Fall schließen die Transportkosten auch die Versicherungskosten mit ein.
  10. TECHNISCHE DATEN UND ANGABEN Die in Broschüren und Werbematerial von ESA Elettronica GMBH enthaltenen Informationen, wie z.B. technische Merkmale des Gerätes und seiner Bestandteile, Ausmaße, Maße der Bohrlöcher, Anschlusspläne u.s.w. sind nur Richtwerte und für ESA Elettronica GMBH nicht verbindlich. ESA Elettronica GMBH ist aber auf jeden Fall verpflichtet, ein Produkt mit gleichwertigen Funktionen zu liefern. Auf Wunsch kann der Kunde von Fall zu Fall genaue und verbindliche Daten erhalten. Außerdem gelten für alle technischen Daten die wichtigsten, gültigen nationalen und internationalen technischen Normen. Auch nach Akzeptierung des Auftrags behält sich ESA Elettronica GMBH das Recht vor, das betreffende Produkt zu ändern und/oder teilweise oder ganz zu ersetzen durch ein System oder Gerät mit gleichwertiger oder besserer Leistung, obwohl es mit anderen Instrumenten und Technologien hergestellt wurde. ESA Elettronica GMBH ist nicht verpflichtet, dem Käufer einen entsprechenden Vorausbescheid oder eine Mitteilung darüber zu geben.
  11. EINGRENZUNG DES VERKAUFSOBJEKTS Verkauft von ESA Elettronica S.p.A. werden ausschließlich vom Unternehmen selbst hergestellte Maschinen und die Software ihrer Produkte sowie deren Funktionen. ESA Elettronica S.p.A. übernimmt daher keine Verpflichtung, der Kundschaft zusammen mit der Auftragsbestätigung ein bestimmtes Know-how, Produktionstechnik oder andere Anwendungen oder Anpassungen zu liefern, welche für den speziellen Verwendungszweck geeignet ist, den die entsprechenden Maschinen und Software erfüllen soll. Ausnahmen sind hier schriftlich festgehaltene Abmachungen.
  12. REKLAMATIONEN Jegliche Reklamation über eine unvollständige Lieferung muss schriftlich an ESA Elettronica GMBH innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Erhalt der Ware gerichtet werden, andernfalls gilt sie als verfallen.
  13. WARENRÜCK-GABE Eventuelle Warenrückgaben müssen auf jeden Fall vorher mit ESA Elettronica GMBH besprochen und ausdrücklich schriftlich von ESA Elettronica GMBH genehmigt werden. Es ist das unanfechtbare Recht von ESA Elettronica GMBH, über eine verlangte Warenrückgabe zu entscheiden, die sich auf Gründe bezieht, die nicht ESA Elettronica GMBH angelastet werden können. Die Rückgabe kann nur genehmigt werden, wenn das Produkt voll bezahlt ist und in der Originalverpackung übergeben wird. Die durch die Rückgabe entstehenden Kosten, einschließlich der Logistik-, Transport-, Lagerungs-, Verwaltungs- und Betriebskosten, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers und müssen in der von ESA Elettronica GMBH festgesetzten Frist bezahlt werden.
  14. GARANTIE Bevor die Produkte zum Versand kommen, werden sie rigorosen Kontrollen unterzogen, und der Hersteller garantiert, dass sie frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. ESA Elettronica GMBH verpflichtet sich, alle Geräte oder Bestandteile zu ersetzen, die innerhalb von 18 (achtzehn) Monaten nach dem Datum auf der Herstellerplakette nachweislich Fabrikationsfehler aufweisen; davon ausgenommen ist die falsche Anwendung durch den Käufer. Außerdem müssen diese Fehler schriftlich innerhalb der Garantiezeit mitgeteilt werden. Die Garantie gilt nicht für Geräte, die aus Gründen beschädigt oder verschlissen sind, welche nicht ESA Elettronica GMBH angelastet werden können, oder für Geräte, die für Anwendungen benutzt wurden, die nicht vereinbar oder im Gegensatz zu den allgemeinen Normen und/oder den Angaben in unseren technischen Unterlagen stehen. Da die Montage, zusätzliche Arbeiten, elektrische Anschlüsse und Inbetriebnahme der Geräte und Anlagen vom Kunden ausgeführt werden, gilt unsere Garantie nur für die einzelnen, von uns verkauften Geräte und nicht für die gesamte Anlage oder das ganze System. Jegliche Veränderung an dem von ESA Elettronica GMBH verkauften Originalprodukt oder eine nicht im beigefügten Bedienerhandbuch vorgesehene Anwendung ziehen automatisch den Verfall der Zulassungsplaketten und der Garantie von ESA Elettronica GMBH nach sich. Folglich lehnt ESA Elettronica GMBH jegliche Haftung für Produkte ab, die verändert wurden bzw. für Installierungen, die nicht in unserem Handbuch vorgesehen sind. Der Käufer enthebt ESA Elettronica GMBH ausdrücklich von der Verpflichtung, direkte oder indirekte Vermögens- und andere Schäden – einschließlich entgangenem Gewinn – zu ersetzen, wenn diese Schäden auf eine falsche Verwendung der von ESA Elettronica GMBH gelieferten Produkte zurückzuführen ist, auch wenn die Geräte kostenlos ersetzt oder repariert wurden. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf jegliche Forderung gegenüber ESA Elettronica GMBH. Auf keinen Fall kann ESA elettronica S.p.A.für irgendwelche direkte oder indirekte, diesbezügliche, spezielle oder daraus folgende vertragliche oder außervertragliche Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Aktivierung oder den Gebrauch der von ESA elettronica S.p.A.gelieferten Dienstleistungen und/oder der Betriebsunterbrechung derselben entstehen.ESA elettronica S.p.A. kann nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen haftbar gemacht werden, deren Ursachen außerhalb des von ihr vorhersehbaren Kontrollbereichs liegen oder durch höhere Gewalt verursacht wurden. Auf keinen Fall kann ESA elettronica S.p.A.für Funktionsstörungen der Dienstleistungen haftbar gemacht werden, deren Ursachen auf Telefon- und Stromleitungen bzw. internationale und nationale Netze zurückgehen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ESA elettronica S.p.A. im Fall von jeglicher Art von Verlust oder Beschädigungen auf Grund von Datenverlusten, fehlendem Internetzugang, fehlender Übertragung oder Erhalt von Informationen, die durch Verzögerungen, annullierte Übertragungen und Betriebsunterbrechungen verursacht wurden oder daraus hervorgehen, nicht haftbar gemacht werden kann.Es ist nicht möglich, von ESA elettronica S.p.A. eine Entschädigung für direkte und/oder indirekte Schäden, die durch die Verwendung oder die Nicht-Verwendung der Dienstleistungen verursacht wurden, zu fordern.
  1. REPARATUREN Um unseren Reparaturservice in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte an den ESA Customer Care unter der Telefonnummer +39 031 757420 / 22 oder senden Sie eine E-Mail an die support@esa-automation.com mit Angaben über Produktcode, Seriennummer und Defekt. In Ländern mit eigener Niederlassung wenden Sie sich bitte direkt an diese. Bei einer Rücksendung muß das RMA Anfrageformular verwendet werden, das unter www.esa-automation.com, Kontakt, erhältlich ist. Der ESA Kundendienst wird dann eine Genehmigung für die Rücksendung der Ware mit einer RMA-Nummer erteilen. Die RMA Nummer muss auf dem Lieferschein vermerkt sein. Wenn ein Produkt ohne RMA-Genehmigung erhalten wird, steht es ESA Elettronica zu, über die Annahme oder die Rücksendung der Reparatur zu entscheiden. Wenn Sie kein direkter Kunde sind, muß die REparatur über den entsprechenden Distributor abgewickelt werden.Die Transportkosten an ESA Elettronica GMBH gehen jedenfalls immer zu Lasten des Kunden. Nur für die in der Garantiezeit ausgeführten Reparaturen übernimmt ESA Elettronica GMBH die Kosten für den Rücktransport an den Kunden; in allen anderen Fällen gehen sie zu Lasten des Kunden. Falls bei dem eingesandten Produkt kein Defekt festzustellen ist, wird ESA Elettronica GMBH die anfallenden Kosten für Prüfung und Test (auch bei Produkten unter Garantie) in Rechnung stellen; diese Kosten variieren je nach Produkttyp. Dieselben Kosten werden In Rechnung gestellt für Produkte, deren Garantie abgelaufen ist und deren Reparatur der Kunde wegen des hohen Kostenvoranschlags ablehnt. Die Versandkosten zum Kunden für Produkte, deren Garantie abgelaufen ist und die keinen Defekt aufweisen, gehen zu Lasten des Kunden. Die Standardbedingungen für die Bezahlung von Reparaturen ist 30 (dreißig) Tage nach Rechnungsdatum. Für die reparierten Geräte wird eine Garantie von 12 (zwölf) Monaten ab dem Reparaturdatum gewährt, die sich nur auf die ersetzten Bestandteile bezieht. Im Übrigen gelten die Garantiebestimmung in Art. 13.
  1. VORSCHRIFTEN & GESETZE Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Rödermark Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

A.ERGÄNZENDE ANMERKUNGEN ZU EINEM SOFTWARE-ANGEBOT

Abs. A1 – Softwareanwendung

Die von ESA elettronica S.p.A. entwickelte Softwareanwendung wird dem Kunden im ausführbaren Original-Format und ohne das Projekt der entwickelten Softwareanwendung ausgeliefert.
Falls die Vertragspartner nicht Gegenteiliges schriftlich vereinbart haben, ist jedes Exklusivrecht für den Kunden in Bezug auf die von ESA elettronica S.p.A. entwickelte Softwareanwendung ausgeschlossen.

Abs. A2 – Rechnungserstellung für die Softwareanwendung

Die Rechnung für die von ESA elettronica S.p.A. entwickelte und gelieferte Softwareanwendung wird am Ende des Monats, in dem sie an den Kunden ausgeliefert wurde, erstellt.

Abs. A3 – Abnahme

Die von ESA elettronica S.p.A. ausgeführte Entwicklung der Softwareanwendung umfasst nicht die Abnahme der Maschine des Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme der Maschine im Vorfeld bei ESA elettronica S.p.A. anzufordern, falls er es für notwendig hält.
Falls die Abnahme ausdrücklich vom Kunden gefordert wird, werden die Kosten dafür anhand einer Abrechnung mit den im Angebot festgelegten Arbeitskosten pro Stunde bestimmt, wenn zwischen ESA elettronica S.p.A. und dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.

Abs. A4 – Stundenabrechnung für die Abnahme

Alle Arbeiten für die Abnahme werden von der Abteilung Project and Application (P&A) von ESA elettronica S.p.A. dokumentiert, indem entweder die spezielle Tagesabrechnung BERICHT ÜBER EINEN TECHNISCHEN EINGRIFF (COM P07) oder der KUNDENDIENST-BERICHT (COM P08) ausgefüllt und anschließend zur Annahme an den Kunden geschickt wird.
Der gesendete Bericht muss zur Annahme vom Kunden unterschieben und an ESA elettronica S.p.A. zurückgeschickt werden.
ESA elettronica S.p.A. nimmt in jedem Fall an, dass die Tagesabrechnung angenommen wurde, wenn nach 3 (drei) Tagen nach dem Absenden des Berichtes keine Nachricht und kein Widerspruch vom Kunden eingegangen ist.

Abs. A5 – Rechnungserstellung für die Abnahmetätigkeiten

Die Rechnung für die Tätigkeiten zur Abnahme wird am Ende des Monats, in dem sie ausgeführt werden, erstellt.
Falls die Abnahme nicht vor Ablauf des Monats abgeschlossen wird, in dem sie begonnen wurde, wird die Rechnung für die bereits angefallenen Kosten trotzdem am Ende des betreffenden Monats erstellt.

Abs. A6 – Maschinen- und Bearbeitungsparameter und Haftungsausschluss

Der Kunde ist verpflichtet, nach der Abnahme, egal, ob sie von ihm selbst oder von ESA elettronica S.p.A. durchgeführt wurde, eine Kopie der ausgelieferten Softwareanwendung mit den sog. Maschinen- und Bearbeitungsparametern zu speichern, die bei der Abnahme eingestellt waren bzw. die nur auf der an der Maschine des Kunden selbst installierten Hardware vorhanden sind.
ESA elettronica S.p.A. haftet keinesfalls für direkte und/oder indirekte Schäden, die dem Kunden und/oder Dritten aufgrund von falscher Eingabe und/oder falschem Speichern und/oder Laden der Maschinen- und Bearbeitungsparameter entstehen.
ESA elettronica S.p.A. haftet auch nicht für die eben genannten Schäden, falls die Maschinen- und Bearbeitungsparameter ESA elettronica S.p.A. vom Kunden zur Verfügung gestellt wurde.

Abs. A7 – Anleitung für die Softwareanwendung

ESA elettronica S.p.A. liefert keine Anleitung für die Softwareanwendung, außer wenn dies im Vorfeld ausdrücklich vom Kunden angefordert wurde.
Die Anleitung für die Softwareanwendung ist jedenfalls niemals im Angebotspreis für die Entwicklung der Softwareanwendung enthalten.
Falls ausdrücklich eine Anleitung angefordert wird, wird dem Kunden in einem entsprechenden Angebot ein Kostenvoranschlag vorgelegt.
Die Anleitung wird auf Grundlage des Standard-Layouts von ESA elettronica S.p.A. im PDF-Format und ausschließlich in italienischer Sprache erstellt.
Alle kundenspezifischen Anpassungen der Anleitung, einschließlich Übersetzungen in andere Sprachen, müssen im Vorfeld vom Kunden angefordert werden. Dafür wird ein gesonderter Kostenvoranschlag erstellt.

B.ERGÄNZENDE ANMERKUNGEN ZU EINEM HARDWARE-ANGEBOT

Abs. B1 – Montageanleitung

ESA elettronica S.p.A. liefert dem Kunden die Montageanleitung für die Hardware in elektronischem Format (PDF).
Bei Lieferung von modularer Hardware stellt ESA elettronica S.p.A. dem Kunden die Datenblätter und Anleitungen der einzelnen Karten (I/O, Achsen usw.), aus denen das gelieferte Produkt besteht, in PDF-Format zur Verfügung.
Die Montageanleitung für die einzelne oder modulare Hardwarelösung wird auf Grundlage des Standard-Layouts von ESA elettronica S.p.A. und ausschließlich in italienischer Sprache erstellt.
Alle kundenspezifischen Anpassungen der Anleitung, einschließlich Übersetzungen in andere Sprachen, müssen im Vorfeld vom Kunden angefordert werden. Dafür wird ein gesonderter Kostenvoranschlag erstellt.

Abs. B2 – Softwarelizenzen

Die Softwarelizenzen für das Betriebssystem und andere handelsübliche Anwendungen, die für den Gebrauch des von ESA elettronica S.p.A. gelieferten Produktes benutzt werden (falls vorgesehen), bestehen aus Etiketten mit Strichcodes, die auf der Rückseite der Produkte angebracht sind.
Datenträger (USB-Stick, CD-Rom usw.), die für Backups oder zur Systemwiederherstellung verwendet werden, sind nicht in dem im Angebot angegebenen Verkaufspreis enthalten.
Die betreffenden Datenträger können auf spezielle Anfrage des Kunden von ESA elettronica S.p.A. geliefert werden, ein Kostenvoranschlag dafür wird separat erstellt.
Das Systemabbild zur Wiederherstellung bezieht sich auf die letzte Version der von ESA elettronica S.p.A. entwickelten Softwareanwendung. Es ist das, das zur Zeit der Auslieferung an den Kunden auf dem Hardwaregerät vorhanden ist.
Der Kunde ist verpflichtet, nach der Abnahme, egal, ob sie von ihm selbst oder von ESA elettronica S.p.A. durchgeführt wurde, eine Kopie der ausgelieferten Softwareanwendung mit den sog. Maschinen- und Bearbeitungsparametern zu speichern, die bei der Abnahme eingestellt waren bzw. die nur auf der an der Maschine des Kunden selbst installierten Hardware vorhanden sind.

Abs. B3 – Installation der Softwareanwendung

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Installation der Softwareanwendung auf der Hardware bei ESA elettronica S.p.A. anzufordern.
Bei einer entsprechenden Anfrage installiert ESA elettronica S.p.A. die Softwareanwendung in der neuesten verfügbaren Version in ihrem Besitz, d.h. diejenige, die ausgeliefert wird, nicht die, die auf der an der Maschine des Kunden installierten Hardware abgenommen wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, eine Kopie der ausgelieferten Softwareanwendung mit den sog. Maschinen- und Bearbeitungsparametern, die während der Abnahme eingestellt waren, aufzubewahren.
Die Vorinstallation der Softwareanwendung umfasst nicht die Maschinen- und Bearbeitungsparameter. Diese müssen bei der Abnahme der Maschine unbedingt vom Kunden eingestellt und ggf. aktualisiert werden.
ESA elettronica S.p.A. haftet keinesfalls für direkte und/oder indirekte Schäden, die dem Kunden und/oder Dritten aufgrund von falscher Eingabe und/oder falschem Speichern und/oder Laden der Maschinen- und Bearbeitungsparameter entstehen.
ESA elettronica S.p.A. haftet auch nicht für die eben genannten Schäden, falls die Maschinen- und Bearbeitungsparameter ESA elettronica S.p.A. vom Kunden zur Verfügung gestellt wurde.

BEDINGUNGEN DER GARANTIE FÜR PRODUKTE

In welchen Fällen greift die Garantie?

  • Die Garantiezeit beträgt 18 Monate ab Herstellungsdatum (das Herstellungsdatum ist auf dem Geräte-Typenschild hinterlegt).
  • Der Defekt muss auf einen nachgewiesenen Herstellungsfehler zurückzuführen sein.
  • Für Geräte, die manipuliert oder aus nicht von ESA zu verantwortenden Gründen geschädigt wurden, erlischt die Garantie.
  • Die Garantie erlischt auch für Geräte, die unter anderen als den zulässigen Betriebsbedingungen verwendet wurden, die in den entsprechenden Normen und/oder in unserer Dokumentation (Installations- und Betriebsanleitungen, technische Datenblätter) angegeben sind.

Welche Kosten entstehen?

In allen Fällen sind die Kosten für das Einschicken des Produkts an ESA vom Kunden zu tragen.

Produkte vor Ablauf der Garantielaufzeit, bei denen ein Defekt festgestellt wird.

  • Keine zusätzlichen Kosten (die Kosten für den Versand von ESA an den Kunden werden von ESA getragen)

Produkte vor Ablauf der Garantielaufzeit, bei denen aber ein Defekt festgestellt wird.

  • Prüfgebühr + Versandkosten sind vom Kunden zu tragen.

ESA führt die Prüfungen unter allen vom Kunden angegebenen Bedingungen aus und bei Fragen wird der Kunde vom Kundendienst zurückgerufen. Falls kein Defekt gefunden wird, erhebt ESA eine Prüf- und Testgebühr, um den Zeitaufwand und die Arbeitskosten für die Prüfung und Diagnose zu decken. Diese hängt von der Art des Produkts ab und ist nicht rabattfähig.
Die Prüfgebühr (sog. Check fee) wird auch erhoben, wenn der Defekt nicht gefunden wird.
Um die Prüfungen/Diagnosetests durchführen zu können, ist möglicherweise auch der Austausch einiger Bauteile des untersuchten Produkts erforderlich. Die Prüfgebühr (sog. Check fee) kann von mindestens 10 % bis höchstens 85 % des Verkaufspreises des reparierten Produkts variieren. Gründe für diese Variation sind der Zeitaufwand für die Analyse des etwaigen Defekts, die Schwierigkeit bei der Beschaffung bestimmter Bauteile und die internen Verwaltungskosten für die Reparatur.
Für weitere Informationen zu den Kosten wenden Sie sich bitte an die Abteilung Auftragsbearbeitung an unserem jeweiligen Standort.
ESA erstellt einen Auftrag mit Kostenvoranschlag und beigefügtem Prüfprotokoll und wartet auf die Annahme durch den Kunden.

Produkte nach Ablauf der Garantielaufzeit.

  • Prüf- und Testgebühr + ggf. Kosten des/der ersetzten Bauteils/Baugruppe + Versandkosten sind vom Kunden zu tragen.

ESA erstellt einen Auftrag mit beigefügtem Prüfprotokoll und wartet auf die Annahme durch den Kunden.

Falls der Kunde das Bauteil bzw. die Baugruppe nicht ersetzen lassen will, zahlt er nur die Prüf- und Testgebühr, die je nach Art des Produkts variiert. Die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen.

Welche Garantie gilt für die Reparatur?

  • Die Garantie gilt 12 Monate ab Reparaturdatum, und zwar nur für das ersetzte Bauteil bzw. die ersetzte Baugruppe.

Falls später ein Problem auftritt, von dem ein anderes Bauteil betroffen ist, gelten die oben genannten Bestimmungen.

Wenn innerhalb von 60 Tagen ein auf die Reparatur selbst zurückzuführendes Problem auftritt, wird die Prüfgebühr nicht in Rechnung gestellt, sondern nur die Kosten für das ersetzte Bauteil bzw. die ersetzte Baugruppe (falls es sich um dasselbe Bauteil / dieselbe Baugruppe handelt, erfolgt die Reparatur kostenlos und mit weiteren 12 Monaten Garantie).

Bei einem Konflikt zwischen der ursprünglichen Garantie auf das Produkt und der Garantie auf die Reparatur hat erstere Vorrang.

Welche Produkte werden nicht repariert?

Produkte, für die die Garantiezeit abgelaufen ist und die einen Verkaufswert unter 150,00 € haben, werden nicht repariert.