Ab 2027 tritt die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 in Kraft und ersetzt die Richtlinie 2006/42/EG. Diese neue Verordnung führt strengere Anforderungen an Konstruktion, Zertifizierung und Instandhaltung von Maschinen, maschinenähnlichen Einrichtungen und zugehörigen Geräten ein und verändert die industrielle Automatisierungslandschaft in der gesamten Europäischen Union.
Was ist das Ziel der neuen Maschinenverordnung?
Die neue Maschinenverordnung, die ab dem 20. Januar 2027 in allen EU-Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich sein wird, stellt eine wichtigen Erneuerung in der Regulierung der Maschinensicherheit und verwandter Produkte auf dem europäischen Markt dar. Im Vergleich zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG hält diese Verordnung nicht nur mit dem technologischen Fortschritt Schritt, sondern wird auf weitere Anwendungsbereiche wie digitale Sicherheitskomponenten erweitert.
Mit der zunehmenden Digitalisierung und der Integration fortschrittlicher Technologien wie Künstlicher Intelligenz und Industrieller Sicherheit hat sich die europäische Fertigungslandschaft stark verändert. Moderne Maschinen sind intelligente, integrierte und vernetzte Systeme, die einer umfassenden regulatorischen Anpassung bedürfen, um den Herausforderungen eines sich wandelnden industriellen Umfelds gerecht zu werden.
Die Verordnung zielt darauf ab, das durch die vorherige Richtlinien festgelegte Sicherheitsniveau zu stärken und es an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Sie verfolgt einen doppelten Zweck: eine sicherere und zuverlässigere Mensch-Maschine-Interaktion zu gewährleisten und standardisierte und harmonisierte Sicherheitsanforderungen in der gesamten EU zu fördern.
Wichtige Änderungen und Aktualisierungen in der Maschinenverordnung 2027
Cybersicherheit und Integration im Zeitalter von Industrie 4.0
Eine der wichtigsten Neuerungen der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 ist die klare Einbeziehung von Cybersicherheitsanforderungen für vernetzte Maschinen. Maschinen mit automatisierten Steuerungssystemen müssen künftig fortschrittliche Cybersicherheitsmaßnahmen aufweisen, um unbefugten Zugriff, Manipulationen und Verletzungen der Betriebsdatenintegrität zu verhindern. Diese Änderung spiegelt die zunehmende Konvergenz von Betriebsnetz (OT) und Informationsnetz (IT) wider – ein zentraler Aspekt der digitalen Transformation von Fabriken im Rahmen von Industrie 4.0. In diesem Zusammenhang ist die Sicherung industrieller Systeme nicht länger optional – sie ist für Sicherheit und Geschäftskontinuität unerlässlich.
Maschinen, die einer obligatorischen Bewertung durch Dritte unterliegen
Die aktualisierte Liste der Hochrisikomaschinen umfasst Kategorien, die einer Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle – eine unabhängige Drittorganisation – unterzogen werden müssen. Sechs neue Maschinentypen unterliegen nun einer obligatorischen Prüfung:
- Abnehmbare mechanische Antriebsvorrichtungen, einschließlich ihrer Schutzvorrichtungen
- Schutzvorrichtungen für abnehmbare mechanische Antriebsvorrichtungen
- Fahrzeughebebühnen
- Tragbare Befestigungs- und Schlagmaschinen
- Sicherheitskomponenten mit selbstentwickelndem Verhalten
- Maschinen mit selbstentwickelnden Systemen auf Basis maschinellen Lernens für Sicherheitsfunktionen
Diese Aktualisierung trägt den jüngsten Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz Rechnung, die neue potenzielle Risiken mit sich bringen und eine strengere Überwachung erfordern. Für Hersteller bedeutet dies, dass die Selbsterklärung der Konformität – die bisher unter Einhaltung harmonisierter Normen akzeptabel war – nicht mehr ausreicht. Stattdessen müssen Produkte vor dem Inverkehrbringen einer Bewertung durch Dritte unterzogen werden.
Digitale Dokumentation und Rückverfolgbarkeit
Die neue Verordnung führt zudem eine verpflichtende digitale Dokumentation für den gesamten Lebenszyklus einer Maschine ein – von der Konstruktion bis zur Außerbetriebnahme. Handbücher, Erklärungen und technische Berichte müssen in standardisierten elektronischen Formaten bereitgestellt werden. Die Rückverfolgbarkeit von Sicherheitskomponenten wird außerdem durch folgende Maßnahmen verbessert:
- Eindeutige Identifizierung: Jede Komponente muss eine Kennung mit Angaben zu Herkunft, Herstellungsdatum und Prüfung haben.
- Rückverfolgbarkeit der Lieferkette: Digitale Aufzeichnungen müssen jeden Schritt von der Produktion bis zur Installation nachverfolgen.
- Höhere Verantwortlichkeit: Im Fehlerfall müssen Lieferanten und Komponentenspezifikationen rückverfolgbar sein.
- Umfassende technische Dokumentation: Sie muss detaillierte Informationen zu Komponenten und Prüfungen enthalten.